Fragen und Antworten
HAUSORDNUNG
1. Darf ich bei mir grillen?
Grillen gehört im Sommer dazu, klar. Doch zum Grillen gehört leider auch Rauchentwicklung. Hiervon sollten Ihre Nachbarn möglichst verschont bleiben. Deshalb gilt: Heizen Sie statt mit einem Gas- oder Kohlegrill bitte mit einem Elektrogrill an.
Weitere Information zum Thema: Grillen ist auf Grünflächen nur auf extra dafür vorgesehenen Flächen gestattet. Beachten Sie bitte, dass auch die Lautstärke vor allem ab 22:00 Uhr nicht das übliche Maß überschreiten darf.
2. Wozu gibt es eine Hausordnung?
Für ein friedvolles Miteinander informiert unsere Hausordnung über die wichtigsten Regeln. Dies ist uns so wichtig, dass die Hausordnung sogar Bestandteil des Mietvertrages ist.
3. Wie sind die Ruhezeiten geregelt?
Gegenseitige Rücksichtnahme ist das A und O beim Zusammenleben. Das gilt besonders für die Ruhezeiten zwischen 13:00 und 15:00 Uhr und von 22:00 bis 07:00 Uhr. Sonn- und Feiertage genießen einen besonderen Schutz. Hier sollte ganztägig auf Lärm verzichtet werden.
Dazu zählt laute Musik ebenso wie Arbeiten in Ihrer Wohnung (z. B. Hämmern oder Bohren) oder Freizeitgestaltungen wie Stepptanz. Legen Sie stattdessen die Füße hoch und genießen Sie Ihren wohlverdienten freien Tag!
4. Darf ich die Wände in meiner Wohnung farbig streichen?
Natürlich dürfen Sie Ihre Wohnung ganz nach Ihrem Geschmack streichen und tapezieren.