Fragen und Antworten
BETRIEBS- und HEIZKOSTEN
1. Wann erhalte ich meine Nebenkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung?
Die Nebenkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung wird Ihnen spätestens 12 Monate nach dem jeweiligen Abrechnungszeitraum zugestellt.
3. Was sind Betriebskosten?
Die Antwort findet sich in der Betriebskostenverordnung (§ 1 BetrKV): „Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.“ Dazu zählen z. B. Kosten für die Müllabfuhr, Wasserversorgung und Hausreinigung, nicht aber Verwaltungs- und Instandhaltungskosten.
In der Regel werden Betriebskosten monatlich im Voraus gezahlt. Einmal im Jahr werden die gesamten angefallenen Kosten in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter gemäß dem vertraglich vereinbarten Verteilerschlüssel umgelegt. Das heißt, Ihre geleisteten Zahlungen werden anteilig mit den tatsächlich entstandenen Kosten verrechnet. Das Ergebnis: Sie müssen Betriebskosten nachzahlen oder erhalten für die vergangene Abrechnungsperiode eine Gutschrift.
4. Ich habe aus meiner Nebenkostenabrechnung ein Guthaben und dennoch werden meine Vorauszahlungen erhöht. Wie kann das sein?
In der Nebenkostenabrechnung, die Ihnen vorliegt, wird ein bereits vergangener Zeitraum dargestellt. Das Guthaben ist entstanden, da Sie im vergangenen Jahr weniger betriebskostenrelevante Ressourcen (z. B. Strom, Wasser) verbraucht haben als von uns zu Beginn kalkuliert wurde. Damit keine große Kluft zwischen Vorschüssen und tatsächlichen Kosten entsteht, passen wir bei Bedarf die Betriebskostenvorauszahlungen an.
Das kann zur Folge haben, dass Sie weniger zahlen oder auch mal etwas mehr. Eine Erhöhung kann erforderlich werden, wenn uns bekannt ist, dass sich Kostenerhöhungen ergeben werden oder neue Betriebskostenarten umgelegt werden. Eine Erhöhung wird vorgenommen, um Nachzahlungen zu vermeiden. Wir versuchen stets, nach bestem Wissen die zukünftigen Kosten und somit realistische Vorauszahlungen zu kalkulieren.
5. Werden die Betriebskosten nach Personenanzahl oder Wohnungsgröße berechnet?
Der Maßstab zur Umlage der Betriebskosten hängt von der jeweiligen Kostenposition, den örtlichen Gegebenheiten, den rechtlichen Vorschriften und den im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen ab. Gern geben wir dazu detaillierte Auskünfte. Nutzen Sie dafür gerne unsere Kontaktmöglichkeiten.