Fragen und Antworten
GENEHMIGUNGEN
1. Darf ich Haustiere halten?
Die Haltung von größeren Haustieren (vor allem Hunden und Katzen) in der Wohnung ist grundsätzlich nach vorheriger Genehmigung möglich. Bitte sprechen Sie es rechtzeitig mit uns bzw. dem Eigentümer der Wohnung ab, wenn Sie z.B. einen Hund, eine Katze oder ein anderes größeres Haustier halten möchten. Es kann zwingende Gründe geben, die Haltung zu verweigern, wenn zum Beispiel das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus dies erfordert.
Kleine Haustiere wie Hamster oder Schildkröten dürfen ohne Genehmigung in der Wohnung gehalten werden – vorausgesetzt, ihre Zahl bleibt überschaubar, sie verursachen keine Schäden und stören die Nachbarn nicht.
2. Was darf in der Wohnung baulich verändert werden und brauche ich dafür eine Genehmigung?
Viele Kunden kennen das: Es gibt den Wunsch nach einer neuen Küchenzeile oder man würde gerne Laminat verlegen. Solche und andere bauliche Maßnahmen fallen in einer Mietwohnung unter den Begriff „Bauliche Veränderungen“. Diese müssen vom Vermieter genehmigt werden.
In vielen Fällen lassen sich die gewünschten Veränderungen problemlos verwirklichen, wenn der ursprüngliche Zustand ohne besonderen Aufwand wiederhergestellt werden kann. Nutzen Sie gerne unsere Kontaktmöglichkeiten, um Umbaumaßnahmen zu beantragen.
3. Darf ich meine Wohnung untervermieten?
Bevor Sie Ihre Wohnung untervermieten bzw. ein Untermieter bei Ihnen einzieht, holen Sie bitte die schriftliche Erlaubnis Ihres Vermieters ein (BGB § 540). Sie benötigen zwingend eine schriftliche Erlaubnis zur Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung.
Zum Herunterladen des dafür vorgesehenen Formulars klicken Sie bitte auf folgenden Link: https://alpha-property.de/mieter-service/#FormulareundDownloads
Hinweis: Haben Sie die Erlaubnis nicht eingeholt oder wurde Ihnen diese aus berechtigten Gründen versagt, zieht eine unerlaubte Untervermietung/Gebrauchsüberlassung die fristlose Kündigung nach sich.
4. Darf mein(e) Partner(in) bei mir einziehen?
Planen Sie eine Lebensgemeinschaft mit Ihrem/Ihrer Partner/Partnerin und soll diese(r) mit in Ihre Wohnung einziehen, informieren Sie bitte rechtzeitig Ihren Vermieter und holen Sie seine Erlaubnis ein (siehe vorherige Frage).
5. Ist es erlaubt, an meinem Balkon eine Satellitenschüssel anzubringen?
Für das Anbringen einer Satellitenschüssel (Parabolantenne) ist grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters notwendig. Wenn Programme aus dem In- und Ausland auch über das Internet empfangen werden können, muss der Vermieter dem Anbringen einer Satellitenschüssel nicht zustimmen.
Dies entspricht der aktuellen Rechtsprechung. So hat das Amtsgericht Augsburg in einem Streitfall entschieden, dass ein ukrainischer Mieter seine Satellitenschüssel entfernen muss, weil er Programme in seiner Heimatsprache auch über das Internet empfangen kann (Az.: 25 C 623/11).