Fragen und Antworten
MIETE UND KAUTION
1. Wie ist die Kaution zu leisten?
Bitte leisten Sie Ihre Kaution als Bankbürgschaft oder Barkaution via Überweisung. Im Falle einer Barkaution legen wir dafür ein entsprechendes Vertragskonto an, auf das die Kaution zu überweisen ist.
2. Wann ist die Kaution zu leisten?
Bitte leisten Sie den vollständigen Kautionsbetrag zum Mietvertragsbeginn, spätestens vor der Wohnungsübergabe.
3. Wann findet die Wohnungsübergabe statt?
Die Wohnungs- und die Schlüsselübergabe finden nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter spätestens zum Mietvertragsbeginn in der angemieteten Wohnung statt.
4. Wer muss bei der Wohnungsübergabe anwesend sein?
Mindestens ein Vertragspartner oder alternativ eine Vertrauensperson mit entsprechender Vollmacht (Download der Vollmacht hier)
5. Wie kann ich ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?
Der bequemste Weg für Mietzahlungen ist das Lastschriftverfahren. Dabei wird jeden Monat die Miete von Ihrem Konto eingezogen – immer zum gleichen Zeitpunkt, damit Sie fest damit rechnen können. Grundlage dafür ist ein sogenanntes SEPA-Lastschriftmandat.
Damit erteilen Sie uns als Vermieter schriftlich die Erlaubnis, die monatliche Miete von Ihrem Konto abzubuchen. Nutzen Sie dazu bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.
6. Folgende Informationen brauchen wir von Ihnen:
- Den Vor- und Nachnamen und die Anschrift des Kontoinhabers
- IBAN und BIC (Angaben, die Sie von Ihrer Hausbank erhalten)
- Unterschrift, Ort und Unterschriftsdatum
Beachten Sie bitte, dass für jeden Mietvertrag ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden muss. Wenn Sie also beispielsweise zusätzlich zu Ihrer Wohnung einen Pkw-Stellplatz angemietet haben, benötigen wir dafür ein gesondertes Lastschriftmandat.
7. Wie ist der aktuelle Stand meines Mietkontos?
Wir senden Ihnen gern eine Kontoübersicht zu. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.
9. Was mache ich bei einem Mietrückstand?
Mietrückstände sollten keinesfalls ignoriert werden – ansonsten drohen Kündigung, Klage und Räumung der Mietwohnung. Bitte sprechen Sie uns an, sobald erkennbar ist, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Dafür steht Ihnen unser Kundenservice telefonisch unter +49 621 490829 0 zur Seite. Gemeinsam finden wir sicher eine Lösung!
8. Kann ich einen Mietrückstand auch in Raten zahlen?
Wir sind stets bemüht, gemeinsam mit unseren Kunden eine befriedigende Lösung zu finden, um Mietrückstände möglichst zu vermeiden. Sollte dennoch aus Ihrer Sicht nur eine Ratenzahlung möglich sein, setzen Sie sich bitte über unsere Kontaktmöglichkeiten mit uns in Verbindung, damit wir zusammen einen Weg finden können.
10. Wann wird mein Guthaben aus der Kaution ausgezahlt?
Sie sind ausgezogen und haben uns die Schlüssel zurückgegeben? Klar, dass Sie sich nun fragen, wann Sie Ihre Kaution zurückerhalten. Grundsätzlich sind wir bemüht, die Kaution so schnell wie möglich auszuzahlen. Dafür wird in Abstimmung zwischen dem Mitarbeiter, der Ihre Wohnung abnimmt, und dem Forderungsmanagement eine Kontoabrechnung erstellt und an Ihren neuen Wohnsitz gesandt.
In dieser Kontoabrechnung können Sie sehen, welcher Betrag ausgezahlt wird. Wie lange es dauert, bis Sie die Kontoabrechnung erhalten und die Kaution überwiesen wird, können wir vorab leider nicht sagen, da eventuelle Guthaben oder Belastungen zunächst vollständig ermittelt werden müssen. Grundsätzlich erfolgt eine Rückzahlung spätestens sechs Monate nach Mietvertragsende.
11. Wieso habe ich eine Mieterhöhung bekommen?
Eine Mieterhöhung kann aus verschiedenen Gründen, auf der Basis unterschiedlicher rechtlicher Vorschriften erfolgen. Sollten Sie Rückfragen zu Ihrer Mieterhöhung haben, kontaktieren Sie uns gern über unsere Kontaktmöglichkeiten.
12. Woher bekomme ich eine Mietbescheinigung?
Auf der Mietbescheinigung werden unter anderem die Größe der Wohnung und die Höhe der Miete vermerkt. Sie können diese entweder per Mail unter hausverwaltung@alpha-realestate.de anfordern oder uns den Originalantrag Ihrer Gemeinde zukommen lassen.