Fragen und Antworten
VERMIETUNG UND KÜNDIGUNG
1. Ich möchte meine Wohnung kündigen. Was muss ich beachten?
Bitte beachten Sie, dass eine Wohnungskündigung immer schriftlich erfolgen und vorliegen muss. Ihre Kündigung, die Sie per Post versenden, sollten Sie unbedingt per Einschreiben versenden, um den rechtzeitigen Eingang (gesetzliche Regelung: spätestens bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats) beim Vermieter sicherzustellen und belegen zu können.
In Ihrem Mietvertrag finden Sie genaue Angaben zu Kündigungsfrist (üblicherweise drei Monate) und zum Kündigungstermin. Diese sollten Sie unbedingt einhalten.
2. Wie erfolgt eine Teilkündigung meiner Wohnung?
Ein oder mehrere Mieter wollen aus dem Mietverhältnis ausscheiden, das Mietverhältnis soll aber grundsätzlich mit den restlichen Mietern aus dem Mietvertrag fortgesetzt werden? Gern prüfen wir Ihren Wunsch. Schicken Sie uns bitte per Post einen Antrag auf Teilkündigung zu.
Wichtig dabei: Alle derzeitigen Mieter müssen unterschreiben, damit wir rechtlich sichergehen können, dass die Interessen aller Mieter gewahrt werden. Eine E-Mail oder ein Fax reicht in diesem Fall leider nicht aus. Nach Prüfung Ihres Wunsches kommen wir dann auf Sie zu.
3. Was ist, wenn ich vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden möchte?
Bitte teilen Sie uns – sofern nicht bereits geschehen – mit, ob Sie vorzeitig ausziehen möchten. Obwohl wir in unserer Kündigungsbestätigung zunächst nur den gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Termin bestätigen können, versuchen wir natürlich, zu dem von Ihnen gewünschten Termin einen Nachmieter zu finden.
Rechtlich verbindlich können wir Ihnen dies jedoch nicht zusagen. Damit Besichtigungstermine kurzfristig vereinbart werden können, empfehlen wir Ihnen, uns Ihre Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind, zu hinterlassen.
4. Was ist, wenn ich die Kündigungsfrist nicht einhalten kann?
Wenn sich Ihr Auszug verzögern sollte, nehmen Sie bitte sofort mit uns Kontakt auf. Sollte kein Nachmieter feststehen oder keine anderen Gründe einer Verlängerung des Mietverhältnisses entgegenstehen, kann aus Kulanz das Vertragsende verschoben werden. Die Mietzahlung verlängert sich entsprechend.
5. Was passiert bei der Endabnahme?
Beim Vorbesichtigungstermin wurde festgestellt, welche Maßnahmen von Ihnen vor Ihrem Auszug noch ausgeführt werden müssen. Bis zum Mietvertragsende muss eine Endabnahme der Wohnung durch den Vermieter erfolgen.
Bitte teilen Sie unserem Mitarbeiter beim Endabnahmetermin Ihre neue Anschrift mit. Das Protokoll der Endabnahme, einschließlich der abgelesenen Zählerstände, wird Ihnen wahlweise per E-Mail oder per Post zugesandt.
6. Was ist, wenn ich die Wohnung nicht ordnungsgemäß zurückgebe?
Bis zu Ihrem Auszug, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, sollten alle noch vorzunehmenden Arbeiten (Schönheitsreparaturen) beendet sowie mieterseitige Ein- und Umbauten entfernt sein. Werden Teile der Mietsache beschädigt, müssen Sie die Kosten für die Instandsetzung übernehmen. Auch der Keller sowie sonstige von Ihnen genutzte Nebenräume sind von Ihnen geräumt zu übergeben.
Sperrmüll bzw. Hausrat ist bis zur Übergabe der Wohnung – nicht über den Hausmüll - zu entsorgen. Haben Sie die Arbeiten nicht termingerecht bzw. fachgerecht ausgeführt, können Schadenersatzansprüche gegen Sie entstehen. Bitte achten Sie darüber hinaus darauf, dass beim Auszug das Treppenhaus und die Wohnanlagen nicht beschädigt werden.
7. Was ist, wenn ich noch einen Stellplatz oder Garage angemietet habe?
Bitte kündigen Sie – falls bei uns gemietet – mit einem separaten Schreiben die Garage bzw. den Einzelstellplatz.
8. Was ist, wenn ich einen Kabelanschluss gemietet habe?
Sofern Sie von einer Kabel-Service-Gesellschaft einen Kabelfernsehanschluss gemietet haben, muss dieser Anschluss separat bei der Kabelgesellschaft von Ihnen gekündigt werden.
9. Wann melde ich Strom und Gas ab?
Die Abmeldung Ihrer Versorgungsanschlüsse nehmen Sie, unabhängig vom tatsächlichen Auszugstermin, nach der Endabnahme der Wohnung vor. Hierzu melden Sie die Zählerstände, die bei der Endabnahme im Protokoll erfasst wurden.
10. Was passiert mit meinem Untermieter nach Kündigung?
Wenn Sie einen Untermieter in Ihre Wohnung aufgenommen haben, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass dieser zum Ablauf der Kündigungsfrist ebenfalls die Wohnung geräumt und verlassen hat. Eine Übernahme der Wohnung durch den Untermieter ist nicht möglich. Hat der Untermieter Interesse an der Wohnung, kann er sich auf diesen Wohnraum bewerben. Eine Wohnungsabnahme erfolgt überdies ausschließlich bei völlig geräumter Wohnung.
11. Wo kann ich eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung beantragen?
Eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung können Sie schnell und unkompliziert über unsere Kontaktmöglichkeiten anfordern.